Anlage: Kurzdarstellung der im Nachtrag 2013 vorgesehenen Veränderungen (Anl. 1);
Darstellung der Veränderungen im Haushaltsplan bei den Einzelplänen 04, 05, 06, 07, 10, 11, 14 und 20 (Anl. 2);
Gesamtplan mit Haushaltsübersicht, Finanzierungsübersicht und Kreditfinanzierungsplan
Umsetzung der folgenden notwendigen Veränderungen im Haushaltsgesetz 2013:
Mehrausgaben für die Abrechnung der kommunalen Beteiligung an den Einheitslasten (Änderung des Einheitslastenabrechnungsgesetzes),
Erhöhung der Zuführung an das Sondervermögen "Versorgungsfonds des Landes Nordrhein-Westfalen" (Korrekturbedarf für die Jahre 2006 bis 2013),
Erhöhung der Kostenerstattung für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge bei Gewährung von Jugendhilfe nach der Einreise gemäß § 89 d SGB VIII,
Minderausgaben beim Verstärkungsansatz für die Personalausgaben bei Titeln der Obergruppe 42,
Mehreinnahmen im Bereich des Justizressorts für das sog. "Zement-Kartell-Verfahren",
Mehreinnahmen im Bereich des Justizressorts aufgrund des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes,
Einnahmen aus Bundesergänzungszuweisungen und Mehreinnahmen aus dem Länderfinanzausgleich,
Veränderungen bei den Verpflichtungsermächtigungen (Baumaßnahmen an Hochschulen, Integration von Zuwanderern aus Südosteuropa, Strukturhilfe für Steinkohlerückzugsgebiete);
Änderung der §§ 1, 2 und 9 des Haushaltsgesetzes, Änderung des Haushaltsvolumens, Reduzierung der Nettoneuverschuldung um 37,5 Mio. Euro auf 3.349,8 Mio Euro, Möglichkeit zur Bildung von Ausgaberesten
Systematik: Öffentlicher Haushalt
Schlagworte: Nachtragshaushalt * Landeshaushaltsgesetz 2013 * Gemeindefinanzen * Einheitslastenabrechnungsgesetz NRW * Versorgungsfonds * Flüchtlingshilfe * Personalausgaben * Kartell * Geldbuße * 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz * Bundesergänzungszuweisung * Länderfinanzausgleich * Verpflichtungsermächtigung